Strafrecht - Dr. jur. Ahlswede

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Strafrecht

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Bei Ermittlungsverfahren ist ein rechtlicher Beistand frühzeitig sinnvoll. Wir beraten Sie bei einer anstehenden Durchsuchung, begleiten Sie bei Ihrem Gang aufs Polizeirevier und vertreten Sie vor Gericht. Bei Strafanzeigen im Strafprozessrecht, aber insbesondere im Jugendstrafrecht und bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, prüfen wir für Sie die vorhandene Sachlage, legen Haftbeschwerde ein oder unterstützen Sie bei der Nebenklage.
Das Strafrecht ist den meisten Bürgern ein Begriff. Aber die wenigsten kennen es richtig. Welcher juristische Laie hat schon eine klare Vorstellung davon, was im Rahmen der Notwehr alles erlaubt ist, welche Taten ein Verbrechen, welche hingegen nur ein Vergehen darstellen oder wodurch sich etwa ein einfacher Diebstahl von einem schweren Diebstahl oder etwa eine einfache Körperverletzung von einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung unterscheidet? Gerade diese Kenntnisse sind für eine gute Vertretung bzw. Verteidigung unverzichtbar.
Vor diesem Hintergrund hat jeder Beschuldigte das Recht, sich von einem Strafverteidiger seiner Wahl vertreten zu lassen. Ist ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden, sollten Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch machen. So hat ihr Verteidiger die Möglichkeit, über die Einsicht in die Ermittlungsakte ein vollständiges Bild von dem gegen sie erhobenen Vorwurf und dessen Hintergründe zu erhalten. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist, sich zur Sache einzulassen oder aber von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Zudem gelingt es dem versierten Verteidiger nicht selten, im Falle des Verdachts von „leichteren“ Straftaten eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens- notfalls gegen Auflagen-herbeizuführen.
Wichtig: Machen Sie niemals eine Aussage bei der Polizei, ohne sich zuvor mit Ihrem Verteidiger besprochen zu haben. Denn Fehler bei der ersten Vernehmung lassen sich im weiteren Verfahrensverlauf nur selten korrigieren bzw. können das Ermittlungsverfahren von vornherein in eine für den Beschuldigten ungünstige Bahn lenken.
Besondere Vorsicht ist geboten, falls es zu einer Anklageerhebung und infolge dessen zu einem Strafprozess kommt. Hier sollten Sie sich der Hilfe eines Strafverteidigers unbedingt bedienen. Das Strafprozessrecht ist ein äußerst kompliziertes Rechtssystem, in dem sich der Laie erfahrungsgemäß kaum zurecht findet und daher von vornherein eine schwache Position inne hat. Erst mit Hilfe des Verteidigers kann eine so genannte „Waffengleichheit“ mit der Staatsanwaltschaft hergestellt werden.
Neben der eigentlichen Strafe zieht eine Verurteilung häufig weitere unangenehme Folgen nach sich, wie etwa die Eintragung ins Vorstrafenregister sowie ins polizeiliche Führungszeugnis oder den Verlust des Arbeitsplatzes. Gerade auch deshalb sollte auf den Beistand eines Verteidigers auf keinen Fall verzichtet werden.
Ich vertrete Sie in allen Stadien, vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren vor dem Amts- oder dem Landgericht.
Zugelassen an allen Gerichten

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